AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma. SKM-Modification

 

§1. Fahrzeug-Elektronik / ECU Steuergeräte Service + ECU Programmierung

 

 

§2. Haftung für Folgeschäden :

    -Produkthaftung 

    -Fahrzeug-Gewährleistung 

    -Fahrzeughaftpflicht

 

§2.1 Der Kunde ist darauf hingewiesen und nimmt zur Kenntnis, dass die von der Firma SKM-Modification angebotenen :

 

     -Leistungen 

     -Produkte 

     -Tuningmaßnahmen

     -Tuning vorgenommenen Veränderungen am Fahrzeug dem Motor

     -Fahrzeug elektronischen Bauteilen

     -ECU Steuergerät oder den ECU Steuergerätdaten

 

zu einer Änderung der Leistungsdaten des Kundenfahrzeuges führen. 

Der Kunde wird hiermit darauf hingewiesen, das der Motor und ggf. auch andere Fahrzeugaggregate und Fahrzeugteile einer höheren Beanspruchung und Belastung ausgesetzt sind.

und dies physikalisch bedingt ist, zu einem höheren Verschleiß am Kundenfahrzeug kommen kann. 

Es können sich Überbeanspruchungen und Dauerleistungen, sowie die durch Tuning erreichte Steigerung der Höchstgeschwindigkeit des Kundenfahrzeuges auf die Lebensdauer des Motors und seiner Aggregate Auswirken.

 

 

§3. Haftungsausschluss

 

§3.1 Firma SKM-Modification haftet nicht für Schäden die am, im Fahrzeug aufgrund von Leistungssteigerungen Chiptuning und Kennfeldoptimierung auftreten.

 

§3.2 Firma SKM-Modification übernimmt keine Haftung für Schäden die am und im Fahrzeug bei, durch Prüfstandsmessungen - Prüfstandsfahrten, Probefahrten und darüber hinaus auftreten können! 

Alle Kunden stellen die Firma SKM-Modification von sämtlichen Ansprüchen in dieser Hinsicht frei.

 

§3.3 Firma SKM-Modification weist Ausdrücklich darauf hin, dass der Einbau von Tuningprodukten(Kennfeldoptimierung) zum Verlust der Garantie bzw. Gewährleistungspflicht des Fahrzeugherstellers / Fahrzeugverkäufers führen kann.

   

§3.4 Mündliche Absprachen außerhalb dieses Vertrages sind nicht abgeschlossen. 

Änderungen und Umrüstungen von Fahrzeugen, die im öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, müssen in Fahrzeugpapiere eingetragen werden. 

Der Käufer muss das Fahrzeug, soweit für die Teile keine ABE vorliegt, beim Technischen Überwachungsverein vorführen. Die Verantwortung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. 

Irgendwelche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung durch den TÜV sind ausgeschlossen, es sei denn der Verkäufer hat die TÜV-Zulässigkeit unter Beachtung der entsprechenden Auflagen ausdrücklich schriftlich zugesichert.

 

§3.5 Die Leistungssteigerung/Kennfeldoptimierung von Kraftfahrzeugen erfordert eine Neutypisierung bezüglich Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung. 

Der Käufer ist selbst Verpflichtet, für die Einhaltung des Versicherungsschutzes Sorge zu tragen. Er stellt die Firma SKM-Modification insoweit von jeder Haftung frei.

 

§3.6 Der Käufer verpflichtet sich, seine Kunden bei einer Weiterveräußerung bzw. bei einem Einbau auf die vorstehend Beschriebenen möglichen Konsequenzen hinzuweisen.

 

§3.7 Bei der Deaktivierung des DPF/EGR/AGR/FAP/ADblue/FLAP Handelt es sich um eine Notlösung, Firma SKM-Modification weist den Kunden hiermit ausdrücklich darauf hin das diese Deaktivierungen nur für Rennzwecke genutzt werden dürfen, nach diesen Arbeiten erlischt die Straßenzulassung laut §19 II StVZO.

 

§3.8 Nach Chiptuning/Kennfeldoptimierung Arbeiten erlischt die Straßenzulassung laut §19 II StVZO . Das Fahrzeug darf danach nur auf einem Privatgelände/Rennstrecke genutzt werden. Gesetzlich ist der Halter (Fahrer) des Fahrzeugs verantwortlich.

 

 

§4.  Salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand

 

§4.1 Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

§4.2 Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma SKM-Modification und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

§4.3 Erfüllungsort, Zahlungsort ist Freigericht

 

§4.3 Gerichtstand ist Gelnhausen

 

AGB Stand Oktober 2016